Gasprüfung für Wohnwagen

Wenn Sie in Ihrem Wohnwagen oder in Ihrem Wohnmobil eine Anlage für Flüssiggas verbaut haben, ist für diese Anlage alle zwei Jahre gesetzlich eine Prüfung vorgesehen.

Die Gasprüfung umfasst z.B. die Funktionsprüfung von Heizung, Kühlschrank, Kocher etc. Zudem werden die Zündsicherungen der einzelnen Geräte in Kombination mit einer Brennprobe getestet und überprüft. Dazu gehört auch, dass sämtliche Schläuche auf Dichtigkeit und Alter (max. 10 Jahre) geprüft werden. Zudem wird getestet, ob die Abgase von Geräten wie z.B. Heizung und Kühlschrank nach außen geleitet werden.

Prüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen

Diese regelmäßige Prüfung der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil gibt Ihnen Sicherheit – schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Zudem gewähren viele Campingplätze nur mit gültiger Plakette Zutritt auf Ihr Gelände.

 

Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G607

Als geprüfte Sachkundige bieten wir „Prüfungen von Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5kg/h zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung – Betrieb und Prüfung“ nach DVGW-Arbeitsblatt G607.

Denken Sie also frühzeitig vor Ihrem Urlaub daran, einen Blick in Ihre gelbe Prüfbescheinigung oder auf die Plakette an Ihrem Wohnwagen bzw. Wohnmobil zu werfen. Vereinbaren Sie, bevor Sie campen gehen, rechtzeitig einen Termin mit uns. Für die Prüfung brauchen wir Ihre gelbe Prüfbescheinigung sowie eine für die Prüfung ausreichend gefüllte Campinggasflasche. Die Flasche mit Ihrem Campinggas können Sie übrigens auch über uns beziehen.

Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihre Gasanlage auch bei Ihnen vor Ort und bringen gleich eine neue Campinggasflasche mit.

Ist Ihre aktuelle gelbe Prüfbescheinigung komplett ausgefüllt, stellen wir Ihnen gerne eine Nachfolgebescheinigung aus. Allerdings müssen Sie daran denken, dass Sie die vorherige gelbe Prüfbescheinigung weiterhin mitführen müssen. Werfen Sie die Bescheinigung bitte nicht weg!